Dr. Ansgar PallaskyRechtsanwalt für Vorstandsverträge, Organhaftung und D&O-Versicherung
FACHANWALT FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT · LL.M. (UCLA)
Frankfurt / Berlin

Profil
Dr. Pallasky ist Partner der Kanzlei Janzen Zimmer Pallasky Rechtsanwälte und Vertragsanwalt der Interessengemeinschaft von Sparkassenvorstandsmitgliedern (ISV) sowie des Berufsverbandes kommunaler Unternehmensleiter (BKU).
Für wen ist die Beratung gedacht? Vorstände und Geschäftsführer.
Sparkassen, Stadtwerke und Beteiligungsgesellschaften
Organstellung, Dienstvertrag und Haftungsrisiken bestimmen sich hier nach Landesrecht, Gesellschaftsvertrag und den Vorgaben des Trägers.
Mittelständische GmbH und Aktiengesellschaft
Haftung, Kündigung, Abberufung und Deckungsfragen folgen denselben Maßstäben – nur ohne den öffentlichen Auftrag im Hintergrund.
Vorstände von Genossenschaften und Verbundunternehmen
Entscheidungen zwischen Mitgliederinteressen, Prüfungsverband und Aufsichtsorgan – mit den Folgen für die persönliche Haftung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Grundlage jeder Beratung. Was den Unterschied macht, ist die Erfahrung aus vielen Mandaten von Vorständen und kommunalen Geschäftsleitern – wie Gremien, Träger und Versicherer tatsächlich reagieren und welcher Schritt zu welchem Zeitpunkt richtig ist.
Dr. Pallasky berät Organmitglieder und Führungskräfte in Fragen der Organhaftung, der vertraglichen Ausgestaltung von Organstellungen sowie der Einbindung von D&O-Versicherungen in Haftungs- und Konfliktsituationen – in Sparkassen und kommunalen Unternehmen ebenso wie in privaten Unternehmen und im Mittelstand sowie in Genossenschaften.
In welcher Lage sind Sie?
Diese Lagen sind aus Sparkassen und kommunalen Unternehmen vertraut – sie entstehen genauso in privaten Unternehmen, im Mittelstand und in Genossenschaften.
- Ihre Wiederbestellung steht an – und die Bedingungen sollen besser werden, nicht schlechter.
- Das Verhältnis zum Verwaltungs- oder Aufsichtsrat ist belastet – Sie brauchen eine Linie, bevor Positionen sich verhärten.
- Ein Prüfungsbericht enthält Feststellungen – und Sie wollen wissen, was daraus persönlich folgen kann.
- Fusion, Neuordnung, neue Gesellschafterstruktur – Ihre Organstellung und Ihr Vertrag müssen mitgedacht werden.
- Die Gesellschaft macht Ansprüche gegen Sie geltend – jetzt zählen Fristen, Deckungsmeldung und die ersten Schreiben.
- Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet – Strafrechtsschutz, D&O und Dienstverhältnis müssen zusammenwirken.
- Eine Trennung steht im Raum – Sie wollen verhandeln, nicht reagieren.
Die Rechtslage ist der Ausgangspunkt. Und dann?
In den Mandaten von Organmitgliedern sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der essentielle Ausgangspunkt. Entscheidend sind die Fragen danach: Wer entscheidet wirklich? Was ist der Gegenseite wichtig, auch wenn sie es nicht sagt? Welche Erklärung schließt eine Tür, die man noch braucht? Wann ist ein Gespräch klüger als ein Schreiben?
Dr. Pallasky begleitet Vorstände und Geschäftsführer in solchen Lagen als strategischer Sparringspartner – vertraulich, mit direkter Erreichbarkeit und mit dem Blick für die Besonderheiten von Sparkassen und kommunalen Unternehmen: öffentlicher Auftrag, politische Gremien, Verbandsstrukturen.
KI-Vorarbeit? Gerne.
Viele Mandanten verschaffen sich heute mit KI-Werkzeugen einen ersten Überblick. Das ist sinnvoll – und spart Zeit in der Beratung. Bringen Sie Ihre Vorarbeit gerne mit.
Was eine KI nicht immer leisten kann: Ihre konkrete Lage gewichten, die handelnden Personen einschätzen und für das Ergebnis einstehen. Dr. Pallasky prüft Ihren Entwurf oder Ihre KI-Analyse, korrigiert, ergänzt – und sagt Ihnen, ob Sie so vorgehen sollten.
Wie stelle ich mich als Organ von Beginn an richtig auf?
Die 3 Säulen der Absicherung.
Eine wirksame Absicherung für Vorstände und Geschäftsführer beruht auf dem Zusammenspiel von Dienstverhältnis, D&O-Versicherung und Strafrechtsschutz. Einzelne Maßnahmen reichen nicht aus – entscheidend ist eine abgestimmte Gesamtstruktur.
Details zur Absicherung lesen →Kontakt
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Büro Frankfurt
c/o Janzen Zimmer Pallasky Rechtsanwälte Niedenau 45 60325 Frankfurt am Main
Telefon069-7079839-93Videosprechstunde für Organe
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Bereithalten
- um welches Unternehmen es geht und welche Rolle Sie dort haben (z. B. Geschäftsführer, Vorstand)
- worum es konkret geht und seit wann die Frage besteht
- falls vorhanden: Dienstvertrag, Geschäftsordnung, D&O-Police oder einschlägige Schreiben
Das Gespräch ist ein unverbindliches Orientierungsgespräch: Es klärt den Anlass und den möglichen Handlungsbedarf, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Mandatierung entsteht dadurch nicht.